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Allgemeine Geschäftsbedingungen PFA-Creativ Inhaber: Benjamin Krahn

1. Allgemeines


Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit uns getätigten Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Sämtliche Fristen für Lieferungen und Leistungen sind freibleibend.


Transportmittel, Versandweg und Verpackung sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über.
Versandfertig gemeldete Ware muß unverzüglich abgeholt werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. Wir sind nicht verpflichtet gelieferte Ware zurückzunehmen. Wird ausnahmsweise die Ware zurückgenommen, wird der am Tag der Rücknahme geltende Nettopreis gutgeschrieben. Liegt der Nettopreis vom Tag der Lieferung unter dem des Tages der Rücknahme, wird der Mittelpreis vom Tag der Lieferung gutgeschrieben. Dies gilt nicht bei Ausübung unseres Eigentumsvorbehaltes (Ziffer 5 ).

3. Preis


Für die Berechnung gelten die Preise des Tages der Lieferung oder Leistung. Wir sind berechtigt Preiserhöhung unserer Lieferanten, Materialpreiserhöhungen sowie Lohnerhöhungen weiterzuberechen.

Preiserhöhungen gegenüber Nichtkaufleuten sind entsprechend zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und Lieferung oder Leistung mehr als 4 Monate liegen oder Waren oder Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden.

4. Zahlung


Unsere Forderungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungsziel sowie Skonto, Boni und Rabatte sind in jedem Einzellfall schriftlich zu vereinbaren.

Wir sind verpflichtet, Schecks (Euro- bis DM 400,-) entgegenzunehmen. Schecks werden nur erfüllungshalber hereingenommen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Bei Zahlungsverzug berechen wir Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Im Falle des gerichtlichen Vergleichs, Konkurses oder eines entsprechenden Auftragsverfahrens, der Abgabe der eidestattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse durch den Kunden oder im Fall von Scheck- oder Wechselprotesten, sind wir berechtigt, unsere Forderungen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Besteller sofort fällig zu stellen. Dieses Recht haben wir auch , wenn der Käufer ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet; in beiden Fällen werden auch alle unsere sonstigen Forderungen gegen den Käufer fällig und etwaige Stundungsabreden gegenstandlos. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf §320 BGB beruhen. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gem. §369 HGB kann nicht geltend gemacht werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns und dem mit uns verbundenen Unternehmen erfüllt sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung und Verbindung hergestellte neue Waren. Der Käufer tritt uns insoweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und vermittelt uns den Besitz. Der Käufer ist verpflichtet uns von jeder Pfändung sonstiger Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung der Vorbehaltsware oder des Anwartschaftsrechts sofort zu unterrichten. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware ist der Käufer nicht befugt. Das Geltentmachen unseres Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist zur der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Kunden entsprechenden Forderungen tritt er hiermit bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer darf diese Forderungen bis Wiederruf durch uns einziehen.

Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, solange die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen ist. Bei Widerruf und Offenlegung ist der Käufer verpflichtet, uns sämtliche Käufer von Vorbehaltsware unverzüglich namhaft zu machen; wir haben hierzu das Recht auf Einsichtnahme in die Bücher des Käufers.

6. Gewährleistungen


Auf die von uns verkauften Aluräder und KFZ- Zubehörteile übernehmen wir die vom Hersteller bzw. Lieferanten gewährte Garantie, Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden.

b) die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden ist.

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war (siehe Gutachten bzw. Reifenfreigaben).

d) bei Reifen eine übermäßige vorschriftswidrige Beanspruchung stattfand, insbesondere durch Überschreitung der für die Reifengröße zulässigen

Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit.

e) der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf ( z.B. dynamische Unwucht ) in seinerLeistung beeinträchtigt wurde.

f) der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war.

g) der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußere Erhitzung ausgesetzt gewesen ist.

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km nachgezogen werden.

i) natürlicher verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder einen Unfall zurückzuführen sind.

j) handelsübliche Abweichungen von der Norm der gelieferten Ware vorliegen.

k) lediglich eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit unserer Lieferung oder Leistung vorliegt.

l) die Einbauvorschriften bei Federn- und Fahrwerkseinbau nicht genau beachtet worden ist.

m) nach dem Einbau der Federn und Räder der Freigängigkeit nicht sofort überprüft wurde.

n) die Eintragung die in den KFZ-Brief nicht umgehend nach dem Einbau vorgenommen wird.

p) liegt nur ein Festigkeitsnachweis vor, ist der Käufer verpflichtet die Eintragung unverzüglich selbst vorzunehmen, sofern die Abnahme durch uns nicht vertraglich vereinbart wurde.

Evt. Änderungen am Fahrzeug sind lt. TÜV- Gutachten vorzunehmen. Bei Festigkeitsgutachten kann betreffend der Freigängigkeit der Räder nur bedingt Auskunft gegeben werden. Der Kunde hat für die Freigängigkeit selbst zu sorgen. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer Mängel nicht binnen 8 Tagen nach Lieferung rügt. Die Rügefrist beträgt bei versteckten Mängeln und Geschäften mit Nichtkaufleuten 6 Monate ab Lieferung. Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.

Ist der Käufer Nichtkaufmann, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachhaltig nicht möglich sind. Ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches nicht von vornherein offensichtlich unbegründet, werden beanstandete Reifen an das Lieferwerk eingesandt und dort untersucht. Begründete Gewährleistungsansprüche gegen uns werden erst fällig nach Abschluß der Überprüfung durch das Lieferwerk. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bzw. keine erheblichen optischen Veränderungen darstellen, bleiben vorbehalten. Falls Ware in Bezug auf einen Gewährleistungsantrag vor Überprüfung des beanstandeten Mangels geliefert wird, gilt diese Lieferung als Reklamationsversatz, welcher berechnet wird. Ist die Reklamation ganz oder teilweise berechtigt, erhält der Anspruchsteller eine entsprechende Gutschrift. Versendungskosten und Versandgefahr der reklamierten Ware sowie bei Ersatzlieferung trägt der Käufer.

7. Haftung


Falls an anderer stelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine besonderen Vorschriften enthalten sind, sind Schadensersatzansprüche unserer Abnehmer sowie deren Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund ( z.B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern usw. ) ausgeschlossen, wenn uns und / oder unseren gesetzlichen Vertretern sowie leitenden Angestellten nicht Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, was auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungshilfen gilt. Werden durch uns, für unsere Kunden, Aufträge an Dritte weitergeleitet, so werden die Arbeiten von diesen Firmen selbst in Rechnung gestellt. Diese Firmen haften für die durchgeführten Arbeiten selbst.
Eine Haftung durch die Fa. PFA ist ausgeschlossen.

8. Schlußbestimmung


Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: 12.2004

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